Die Pflegegrade 1 – 5

Die fünf Pflegegrade geben Auskunft über das Maß an Eigenständigkeit einer Person. Dabei richtet sich der Pflegegrad nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung sowie den Fähigkeiten und der Selbstständigkeit der betreuungsbedürftigen Person.
Je nach dem erforderlichen Unterstützungsbedarf wird der Pflegebedürftige in eine der fünf Pflegegrade eingestuft. Seit 2017 haben die Pflegegrade das vorherige System der Pflegestufen ersetzt.

Welcher Pflegebedarf zu welchem Pflegegrad passt, erfahren Sie hier.

Falls Sie weitere Fragen zu den Pflegegraden haben, kontaktieren Sie mich gerne über die Kontaktseite.

Pflegegrad 1

Pflegebedarf: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 können sich in der Regel noch gut selbst versorgen und haben nur einen geringen Bedarf an Unterstützung. Geringfügige Hilfsbedürftige werden bei alltäglichen Beeinträchtigungen wie der Hygiene oder hauswirtschaftlichen Versorgungen unterstützt.

Pflegegrad 2

Pflegebedarf: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Mit Pflegegrad 2 haben Versicherte in der Regel Anspruch auf Pflegegeld und eine häusliche Pflege durch Angehörige oder eine Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegegrad 3

Pflegebedarf: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

  • Mit anerkanntem Pflegegrad 3 stehen Bedürftigen Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung zu, um die Pflege im Alltag zu unterstützen. Meist benötigen die pflegebedürftigen Personen mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung.

Pflegegrad 4

Pflegebedarf: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Mit Pflegegrad 4 sind Pflegebedürftige erheblich auf fremde Hilfe angewiesen und erhalten daher bei anerkanntem Pflegegrad entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die zu pflegende Person ist häufig durch eine eingeschränkte Mobilität gekennzeichnet und die alltägliche Hilfe muss fast vollständig übernommen werden. Teilweise sind selbstständiges Essen und Trinken noch möglich. Personen des Pflegegrads 4 sind meist noch in der Lage, einen Notruf zu bedienen.

Pflegegrad 5

Pflegebedarf: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind sehr stark auf die Hilfe anderer angewiesen und können daher umfangreich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die zu pflegende Person ist immobil. Personen des Pflegegrads 5 können oft auch noch den Notruf bedienen.

Die Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Pflegeleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
monatl. Pflegegeld
-
347 €
599 €
800 €
990 €
monatl. Pflegesachleistungen
-
796 €
1.497 €
1.859 €
2.299 €
Vollstationäre Pflege
-
805 €
1.319 €
1.855 €
2.096 €
Kurzzeitpflege
-
1.854 €
1.854 €
1.854 €
1.854 €
Verhinderungspflege
1.685 €
1.685 €
1.685 €
1.685 €
1.685 €
bestimmte Pflegehilfsmittel
42 €
42 €
42 €
42 €
42 €
Wohnumfeldverbesserung
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
4.180 €
Wohngruppenzuschlag
224 €
224 €
224 €
224 €
224 €
Pauschalleistung Pflege Menschen mit Behinderungen
max. 266 €
max. 266 €
max. 266 €
max. 266 €
max. 266 €

Stand: 01.2025

 

Falls Sie Fragen oder Informationen über die Pflegegrade haben, melden Sie sich gerne über meine Kontaktseite.

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